Geschäftsbedingungen

HaHa Group B.V. - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen

 1.Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der HaHa Group B.V. gegenüber Kunden/Bestellern, die Unternehmer im Sinne des §13 des Bürgerlichen Gesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen sind.

(2) Einkaufsbedingungen des Kunden finden nur bei schriftlicher Bestätigung durch die HaHa Group B.V. Anwendung. Der Vorrang der Individualabrede bleibt davon unberührt.

 

2. Angebote und Vertragsschluss

(1) Die Angebote der HaHa Group B.V. sind keine rechtlich verbindlichen Angebote, sondern stellen grundsätzlich nur eine Einladung zur Abgabe einer verbindlichen Bestellung dar. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Bestellung der die HaHa Group B.V. zustande. Bei sofortiger Lieferung gilt der Lieferschein bzw. die Rechnung als Auftragsbestätigung.

(2) Der Kunde ist 2 Wochen an seine Bestellung gebunden.

(3) Ausser für Erklärungen der Geschäftsbedingungen oder Mitarbeitern, die mit Prokura ausgestattet sind, werden mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, insbesondere von unseren Beratern oder Handelsvertretern, nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich durch die HaHa Group B.V. baestätigt werden.

 (4) Bei Serien- bzw. Sonderanfertigungen sind branchenübliche Mengenabweichungen von +/- 10% zulässig. Maßgeblich für den Kaufpreis ist die tatsächlich gelieferte Menge.

(5) Nach Auftragsbestätigung können Änderungswünsche des Bestellers nur noch berücksichtigt werden, wenn dies zuvor schriftlich vereinbart wurde. Das gleiche gilt für Stornierungen.

(6) Für den Fall das Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde den Kaufpreisanspruch nicht wird erfüllen können, ist die HaHa Group B.V. berechtigt, die Lieferung zurückzubehalten, nicht bezahlte Waren auf Kosten des Kunden zurückzuholen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde nicht innerhalb einer von der HaHa Group B.V. zu setzenden angemessenen Frist eine Vorauszahlung leistet oder eine werthaltige Sicherheit, etwa in Form einer Bankbürgschaft, bringt. Es sei denn, die Tatsachen waren der HaHa Group B.V. bereits bei Vertragsabschluss bekannt.

(7) Die OPKAK Smart Glas GmbH ist berechtigt, die Lieferfrist zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie unverschuldet nicht von Ihren Zulieferern richtig und rechtzeitig beliefert wird. In diesem Falle wird der Kunde unverzüglich informiert und erhaltene Leistungen unverzüglich zurückerstattet.

(8) Die HaHa Group B.V. haftet nicht für Verschulden seiner Zulieferer. Auch findet keine Zurechnung deren Verschuldens statt. Die HaHa Group B.V. verpflichtet sich jedoch, etwaige Ersatzansprüche gegenüber Zulieferern an den Kunden abzutreten.

 3. Preise und Zahlung

(1) Sämtliche Preise sind netto in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstiger Bestandteile, insbesondere Verpackung, Versicherung und Versand.

(2) Der Preis ergibt sich aus der Vereinbarung, wie sie in der Auftragsbestätigung seinen Niederschlag gefunden hat. Die Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens gelten entsprechend.

(3) Die Ermangelung einer Einigung über den Preis gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listen- bzw. Tagespreise der HaHa Group B.V..

(4) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum in bar mit 2% Skonto auf den Nettowarenwert zu zahlen oder innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

(5) Versandkosten und Verpackung sind nichts kontoberechtigt.

(6) Eine Aufrechnung des Kunden ist auf unbestrittene oder rechtskräftigt festgestellte Forderungen beschränkt. Ein Zurückhaltungsrecht kann der Kunde nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

(7) Die Abtretung von Forderungen bedarf zu Ihrer Wirksamkeit gegenüber der HaHa Group B.V. der schriftlichen Mitteilung des Kunden.

(8) Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, ist die HaHa Group B.V. berechtigt, für jede Zahlungserinnerung / Mahnung eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 Euro zu verlangen.

Im pdlc.Shop stehen Ihnen die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

Kreditkarte Mastercard, VISA etc
Mit Abgabe der Bestellung übermitteln Sie uns gleichzeitig Ihre Kreditkartendaten.
Nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber fordern wir unmittelbar nach der Bestellung Ihr Kreditkartenunternehmen zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch das Kreditkartenunternehmen automatisch durchgeführt und Ihre Karte belastet.

PayPal, PayPal Express
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf.
Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Rechnung
Sie zahlen den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Ware und der Rechnung per Überweisung auf unser Bankkonto. Wir behalten uns vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.

Barzahlung bei Abholung
Sie zahlen den Rechnungsbetrag bei der Abholung bar.

 

4. Lieferung und Gefahrenübergang

(1) Lieferfristen sind unverbindlich und gelten nur annähernd, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart werden.

(2) Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss.

(3) Bei höherer Gewalt und allen bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Hindernissen, welche die HaHa Group B.V. nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Zulieferern und Subunternehmen, die erheblichen Einfluss auf die Lieferbarkeit der bestellten Ware haben, werden die Lieferfristen angemessen verlängert. Die HaHa Group B.V. informiert den Kunden über Beginn und Ende derartiger Hindernisse. Der Kunde ist in diesem Falle berechtigt, von der HaHa Group B.V. binnen angemessener Frist die Erklärung zu verlangen, ob die HaHa Group B.V. vom Vertrag zurücktritt oder binnen angemessener Frist liefert. Nach Ablauf der Erklärungsfrist ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen.

(4) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Frist an den Kunden versendet wird. Bzw. dem Kunden mitgeteilt wird, dass die Ware versandbereit ist.

(5) Die HaHa Group B.V. ist zu Teilleistungen bzw. -lieferungen berechtigt, soweit dies dem Besteller zumutbar ist und ihm dadurch keine weiteren Versandkosten entstehen.

(6) Die sorgfältige Verpackung übernimmt die HaHa Group B.V. zum Selbstkostenpreis.

(7) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

(8) Der Kunde ist bei einer schuldhaften Lieferverzögerung durch die HaHa Group B.V. nach schriftlicher Setzung einer angemessener Frist zum Rücktritt berechtigt.

 (9) Die Haftung der HaHa Group B.V. wegen Nichtlieferung ist auf den Auftragswert beschränkt. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(10) Es gilt die Richtlinie für Lagerung und Transport.

(11) Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.

Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich.

 

 5. Abnahme

(1) Der Kunde ist verpflichtet die bestellte Ware abzunehmen.

(2) Bei Nichtabnahme ist die HaHa Group B.V. berechtigt, einen pauschalen Schadensersatzanspruch in Höhe von 50%desAuftragswerts zu berechnen. Den Vertragspartnern bleibt es unbenommen, einen höheren oder geringeren Schaden nachzuweise.

(3) Wird die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert ist die HaHa Group B.V. berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern und für jeden angefangenen Monat seit Anzeige der Versandbereitschaft mind. 0,75% des Netto-Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

(4) Die HaHa Group B.V. ist berechtigt, bei Nichtabnahme und der Setzung einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.

 

6. Gewährleistung und Haftung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mangelgewährleistungsansprüche, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen keine Abweichungen ergeben.

(2) Der Kunde ist aufgrund der besonderen Bruchgefahr von Glas verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.

(3) Bei Transportschäden ist der Kunde verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese regulieren zu können, insbesondere diese vom Lieferanten schriftlich bestätigen zu lassen.

(4) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen einer Woche, und vor jeder Art der Weiterverarbeitung zu rügen. Im Übrigen bleiben die §377, 378 HGB unberührt.

(5) Die Gewährleistung entfällt für Mängel, die darauf beruhen, dass der Kunde die Bedienungs- und Montageanleitung nicht ausreichend beachtet hat. (6) Unwesentliche Abweichungen, die das äußere Erscheinungsbild und die Funktionsweise nicht beeinträchtigen begründen keine Gewährleistungsansprüche.

(7) Die HaHa Group B.V. haftet für Mängel am Rohmaterial nur soweit der Lieferant die Haftung übernimmt. Derartige Rügen werden ohne Verpflichtung an diesen weitergegeben.

 (8) Die HaHa Group B.V. haftet nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung begrenzt auf der vorhersehbaren, typischen Weise eintretenden Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.

(9) Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleiben unberührt. Das Gleiche gilt bei Personenschäden.

(10) Die HaHa Group B.V. haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung der Richtline für Lagerung und Transport, Montage- und Wartungsanleitung, Verglasungsrichtlinie oder der Produktinformationen entstehen.

 

 7. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der HaHa Group B.V. bis den Kaufpreis samt aller Nebenforderungen, bei wiederholter oder laufender Geschäftsbedingung bis zur Tilgung des Schuldensaldos, bezahlt ist.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändung, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(3) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung berechtigt, soweit dies einem ordnungs-

Gemäßen Geschäftsbetrieb entspricht.

(4) Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Forderung an die HaHa Group B.V. in Höhe der restlichen Kaufpreis-

Forderung ab. Die HaHa Group B.V. nimmt die Abtretung an.

(5) Im Falle einer Verbindung mit einer Hauptsache des Kunden, verpflichtet sich der Kunde, die HaHa Group B.V. Miteigentum an der Sache im Verhältnis der Höhe von Forderung zum Wert der neuen Hauptsache zu verschaffen.

(6) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt für die HaHa Group B.V., sodass diese Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Höhe von Forderung zum wert der neuen Sache erwirbt.

(7) Die HaHa Group B.V. verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, wenn der Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit liegt im Ermessen der HaHa Group B.V..

 

 8. Rückgaberecht

(1) Gemäß § 312d Abs 4 Nr. 1 BGB ist ein Widerrufsrecht von vornherein ausgeschlossen, wenn die Ware nach einer Kundenspezifikation hergestellt oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist.

(2) Alle unseren Produkten werden auf Kundenwunsch spezifiziert und kundenspezifisch hergestellt. Daher tritt immer § 8 (1) ein.

 

9. Verschwiegenheitspflicht und Schutzrechte

(1) Die HaHa Group B.V. behält sich sämtliche Eigentums- und Urheber-rechte an Ihren Unterlagen vor, die sie dem Kunden im Rahmen des Angebots aushändigt. Das gilt auch, wenn der Kunde die Anschaffungskosten übernommen hat.

(2) Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Unterlagen vertraulich zu behandeln.

(3) Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die HaHa Group B.V. zulässig. Soweit die Weitergabe der Unterlagen für die bestimmungsgemäße Montage erforderlich ist, gilt die Zustimmung als erteilt.

9. Datenschutz

Die HaHa Group B.V. verarbeitet die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen erlangten persönlichen Daten im Einklang mit den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“)

10. Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist Köln.

(2) Auf das Vertragsverhältnis ist allein das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

11. Salvatorische Klausel

Sollten vorstehende Bedingungen unwirksam sein, so werden die Gültigkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrags als solches davon nicht berührt.

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